Altersvorsorge für Künstler
Gesetzliche Rente (DRV)
Durch die Rentenreform 2001 wurde private Altersvorsorge zu einem wesentlichen Bestandteil der sozialen Sicherung im Alter. Selbständige verfügen über keinerlei gesetzliche Alterssicherung — die Ausnahme bilden Künstler und Medienschaffende innerhalb der KSK. Hier erfolgt die Festlegung der Beiträge in die DRV auf Grundlage des Jahresgewinns. Zusätzliche, private Altersversorgung ist in der Regel ein Muss.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der Steuerpflichtige baut durch Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf und erhält vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges. Eine vierköpfige Familie kann über 900 € Zulagen jedes Jahr erhalten.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine seit 2005 steuerlich subventionierte Altersvorsorge. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings am Kapitalmarkt angelegt. Der angesparte Betrag wird lebenslang verrentet. Nur wer Steuern zahlt, kann mit ihr auch Steuern sparen.