RürupRente

Als RürupRente wird umgangssprachlich eine seit 2005 steuerlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet.
Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht staatlich umlagefinanziert,
sondern am Kapitalmarkt angelegt.

Im Unterschied zur PrivatenRente gibt es bei der RürupRente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte
Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Und: Nur wer Steuern zahlt, kann mit ihr auch Steuern sparen!