Künstlersozialkasse (KSK)

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Vergleichbar mit Arbeitnehmern zahlen Sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Die andere Hälfte des Beitrages trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus der "Verwerterabgabe" und einem Zuschuss des Bundes finanziert. Die "Verwerterabgabe" ist eine Abgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, z.B. Verlage, Werbeagenturen u.v.a., unabhängig davon ob der Autragnehmer in der KSK ist oder nicht..

Ihr Vorteil als Künstler

Über die Künstlersozialkasse (KSK) werden für Sie 50 % der Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Sie bleiben in Ihrer bisherigen Krankenkasse. Die KSK prüft die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis.

Aufteilung Kuenstlersozialkasse KSK

Für den Fall, dass die Voraussetzungen der Versicherungspflicht vorliegen, erlässt sie Bescheide über Beginn, Umfang und ggf. Ende der Versicherungspflicht.