Altersvorsorge - für einen schönen Lebensabend

Durch die Rentenreform 2001 wurde Private Altersvorsorge auch vom Gesetzgeber
zu einem wesentlichen Bestandteil der sozialen Sicherung im Alter.

Arbeitnehmer zahlen auf ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen in die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein. Selbständige verfügen über keinerlei gesetzliche
Alterssicherung.

Die Ausnahme bilden Künstler und Medienschaffende innerhalb der KSK.
Hier erfolgt die Festlegung der Beiträge in die DRV jedoch vom Jahresgewinn.
Der Durchschnittlich gemeldete Jahresgewinn aller Berufsanfänger zum 1.1.2009 betrug rund 10.000 €.
Der Durchschnitt aller Versicherten betrug 13.000 €.
 
Die Höhe der gesetzlichen Netto-Altersrente daraus würde nach 35 Versicherungsjahren rund 450 € betragen.
Zusätzliche, private Altersversorgung ist deshalb ein Muss!

Welche Form hierfür in Frage kommt, ob mit staatlichen Zulagen gefördert wie die RiesterRente,
steuerlich begünstigt wie die RürupRente oder als reine PrivatRente muss individuell abgeklärt werden.